Bauleitung

Erfahrung im schlüsselfertigen Bauen von

Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbliche Gebäude, Banken und Sparkassen

Erschließungsmaßnahmen

Unterstützung, Gestaltung, Auswertung und Prüfung von Bauverträge

Überwachung der Bauausführung, der tätigen Unternehmen. Die Einhaltung der Baugenehmigung und der Baupläne sowie die Leistungsbeschreibung werden kontrolliert und überwacht.

nach den anerkannten Regeln der (Bau) Technik sowie nach den entsprechenden Vorschriften.

Überwachung der Bauausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweisen

Aufstellung und Überwachung eines Zeitplans in Form eines Balkendiagramms.

Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

Kostenfeststellung nach DIN 276 sowie Rechnungsprüfung.

Beantragung der behördlichen Bauabnahme und die eigene, persönliche Teilnahme an der behördlichen Abnahme.

Überwachung der vor und während der Abnahme festgestellten Mängel einschließlich der Auflistung von Verjährungsfristen von Baumängeln.

Kostenkontrolle anhand der Daten aus der Leistungsbeschreibung und der daraus resultierenden Überwachung der ausführenden Bauunternehmen durch den Vergleich mit Kostenanschlag und Vertragspreisen.

zu den Besondere Leistungen gehören:

die Aufstellung, Fortführung und Überwachung eines Zahlungsplans.

die Aufstellung, Fortführung und Überwachung differenzierter Kosten-, Zeit- und Kapazitätspläne.

Die Leistungen der Bauüberwachung, sind vielfältig.

in der HOAI - Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ist dies aufgeführt. Die Aufgaben, Leistungen und Honorare  vom Bauleiter sind beschrieben. Auch die Aufgaben des Bauherren.

Diese können durch einen Projekt Manager übernommen werden.

Neben Grundleistungen können auch noch zusätzliche besondere Leistungen individuell vereinbart werden.

Grundleistungen:

Überwachung der Bauausführung im Allgemeinen. Dabei werden die tätigen Unternehmen, die Einhaltung der Baugenehmigung und der Baupläne sowie die Leistungsbeschreibung kontrolliert und überwacht.

Das erfolgt nach den anerkannten Regeln der (Bau) Technik sowie nach den entsprechenden Vorschriften.

Überwachung der Bauausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweisen

Aufstellung und Überwachung eines Zeitplans in Form eines Balkendiagramms.

Führen von einem Bautagebuch, das dem Auftraggeber bzw. Bauherrn nicht zwingend vorgelegt werden muss.

Koordination und Überwachung der fachlich beteiligten Unternehmen am Bau.

Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen zusammen

Kostenfeststellung nach entsprechendem Berechnungsrecht bzw. DIN 276 sowie Rechnungsprüfung.

Überwachung einschließlich Detailkorrektur bei Fertigbauteilen.

Beantragung der behördlichen Bauabnahme und die eigene, persönliche Teilnahme an der behördlichen Abnahme.

Überwachung der vor und während der Abnahme festgestellten Mängel einschließlich der Auflistung von Verjährungsfristen von Baumängeln.

Kostenkontrolle anhand der Daten aus der Leistungsbeschreibung und der daraus resultierenden Überwachung der ausführenden Bauunternehmen durch den Vergleich mit Kostenanschlag und Vertragspreisen.

Besondere Leistungen

die Aufstellung, Fortführung und Überwachung eines Zahlungsplans.

die Aufstellung, Fortführung und Überwachung differenzierter Kosten-, Zeit- und Kapazitätspläne.

Projektmanagment

 Die nachfolgende Leistungsbeschreibung umfaßt die Gesamtprojektleitung durch den Projektmanager mit:

Projektleitung -  Projektsteuerung - Kaufmännische Betreuung

1 Projektleitung / Bauherrnaufgaben

Definition der Entscheidungskompetenzen im Innenverhältnis zwischen Projektmanager und Bauherr, Wahrnehmung der zentralen Projektanlaufstelle, Durchsetzung des Entscheidungs-/ Maßnahmenkatalogs.

-       Vorgabe und Abstimmung des Termin- und Kostenrahmens mit dem Bauherrn

-       Mitwirkung bei der Präsentation des Bauvorhabens vor Aufsichtsratsgremien

-       Leitung von Projektbesprechungen

-       Einleitung und Durchsetzung von Entscheidungen.

-       Vertretung der Bauherrninteressen gegenüber den Bauausführenden und weiteren Projektbeteiligten

-       Verhandlungen mit Vertragspartnern und Durchführung von Vertragsabschlüssen

-       Management zur Koordination der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Baukosten und Termine

-       Organisation der Abnahmen durch die Planungsbeteiligten und den Bauherrn

-       Übergabe des Objektes an den Bauherrn

2               Projektsteuerung

2.1           Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Projektdokumentation

-       Vorschlag zu den Aufgaben- und Kompetenzverteilungen der Projektbeteiligten

-       Erstellen eines Organisationsplanes mit der Darstellung von Zusammenhängen, Abhängigkeiten, Entscheidungsstufen, Weisungsbefugnissen und Informationswegen

-       Erfassen der beteiligten Stellen bei Bauherr, Behörden, Planern, Beratern mit ihren Aufgaben und Zuständigkeiten

-       Aufstellen einer Projektkonzeption für das Gesamtprojekt

-       Festlegung der Entscheidungsabläufe

-       Festlegung des Berichts- und Dokumentationssystems

-       Festlegung der Art und Häufigkeit von Projektbesprechungen, des Teilnehmerkreises sowie der Gesprächsleitung

-       Erstellung und Fortschreibung von Projektstatusberichten

-       Vorlage eines Projektabschlußberichtes

-       Veranlassung einer archivierungsfähigen Objektdokumentation
2.2           Mitwirkung bei der Vertragsgestaltung

-       Vorschlag der erforderlichen Planungsbeteiligten sowie von ausführenden Firmen, Gutachtern etc.

-       Vorschlag der Leistungsbilder und Schnittstellenabgrenzung zu anderen Projektbeteiligten

-       Vorgabe der vertragsrelevanten Termin- und Kostenplanung

-       Ermittlung der Honorargrundlagen und Honorarsätze

-       Vertragsgestaltung und Vertragsabschluß mit Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen bzw. dem Generalunternehmer auf der Grundlage der genehmigten Vergabevorschläge und der innerhalb der CM -Bautec verwendeten Verträge und Vertragsbedingungen

2.3           Terminplanung, Terminverfolgung und Terminsteuerung

-       Kontrolle des Rahmenterminplanes für das Gesamtprojekt

-       Vorgabe und Festlegung der Terminvorgaben für die Projektbeteiligten am Bauvorhaben

-       Vorschlag erforderlicher Anpassungsmaßnahmen bei Gefährdung vertraglicher Zwischen- und Endtermine zur Sicherung der Projektzielsetzung

-       Werten der Angaben der Bieterfirmen zu Terminen und Kapazitäten vor Auftragserteilung

-           Einbindung der Terminplanung in die Verträge der Planungsbeteiligten und der ausführenden Baufirmen bzw. des Generalunternehmers

-       Ablaufbesprechungen mit den Projektbeteiligten über den jeweils erreichten Planungs- und Bautenstand. Soll/Ist-Vergleich für Termine und Baufortschritte
 
2.4           Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kostensteuerun

Festlegung der Kostengliederung mit dem Bauherrn und den Planungsbeteiligten

-       Beurteilung der Kostenschätzungen und Kostenberechnungen der Planungsbeteiligten

-           Vorschläge von Maßnahmen zur Optimierung des Gesamtprojektes in wirtschaftlicher Hinsicht

-       Laufende Kostenkontrolle mit Soll-/Ist-Vergleich, Erfassung der Kosten der beauftragten Leistungen sowie der erfolgten Zahlungen durch ein CM-Kostenkontrollprogramm

-       Vorschlag erforderlicher Maßnahmen bei Gefährdung des vertraglichen Baukostenrahmens zur Sicherung der Projektzielsetzung; Herbeiführung einer Entscheidung und deren Durchsetzung

-       Veranlassung der Prüfung und Durchführung der Verhandlung von Nachträgen, die aus einer Veränderung der Vertragsgrundlagen resultieren

-       Herbeiführung und Veranlassung der Prüfung von Schlussrechnungen sowie Freigabe von Sicherheitsleistungen

-       Zusammenstellung der Bauinvestitionskosten gemäß DIN 276

2.5           Qualitätsplanung und Qualitätskontrolle

-       Mitwirkung bei der Definition der generellen und nutzungsbezogenen Qualitätsanforderungen in Abstimmung mit dem Bauherrn

-       Beratung des Bauherrn zu den Qualitätsvorgaben in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht

-       Veranlassung der Überprüfung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen durch die Planungsbeteiligten auf Übereinstimmung mit den vorgegebenen Qualitäten

-       Veranlassung der Qualitätskontrolle während der Bauausführung durch die örtliche Bauleitung

-           Veranlassung einer Qualitätsdokumentation durch die ausführenden Firmen alternativ des ausführenden Generalunternehmers

3               Kaufmännische Betreuung

-       Versand der Ausschreibung, Auswertung und Vergabe der Bauleistungen.

-       Mitwirkung bei der Erstellung eines Mittelbedarfs- und Zahlungsplanes für das Bauvorhaben

-       Rechnungsprüfung unter kaufmännischen Gesichtspunkten nach DIN 276 und Weiterleitung an den Bauherrn zur Bezahlung

-       Abwicklung des Zahlungsverkehrs unter Berücksichtigung der sach- und fachgerechten Leistungserbringung

-       Buchhaltungsaufgaben sind nicht Gegenstand dieses Vertrages

-       Vertrags- und Zahlungskontrolle für die Baukosten des Gebäudes in Anlehnung an die DIN 276

-       Bearbeitung der Bürgschaften

4               Rechtsberatung

-       Ist nicht Gegenstand des Projektmanagement



Kostenkontrolle nach DIN 276


Kostengruppen mit Anmerkungen   

100 Grundstück   

110 Grundstückswert     

120 Grundstücksnebenkosten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks entstehen   

121 Vermessungsgebühren     

122 Gerichtsgebühren     

123 Notariatsgebühren     

124 Maklerprovisionen     

125 Grunderwerbssteuer     

126 Wertermittlungen, Untersuchungen Wertermittlungen, Untersuchungen zu Altlasten und deren Beseitigung, Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen über die Bebaubarkeit, soweit sie zur Beurteilung des Grundstückswertes dienen   

127 Genehmigungsgebühren     

128 Bodenordnung, Grenzregulierung     

129 Grundstücksnebenkosten, sonstiges     

130 Freimachen Kosten, die aufzuwenden sind, um ein Grundstück von Belastungen freizumachen   

131 Abfindungen Abfindungen und Entschädigungen für bestehende Nutzungsrechte, z. B. Miet- und Pachtverträge   

132 Ablösen dinglicher Rechte Ablösung von Lasten und Beschränkungen, z. B. Wegerechten   

139 Freimachen, sonstiges     

200 Herrichten und Erschließen Kosten aller vorbereitenden Maßnahmen, um die Baumaßnahme auf dem Grundstück durchführen zu können   

210 Herrichten Kosten der vorbereitenden Maßnahmen, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst   

211 Sicherungsmaßnahmen Schutz von vorhandenen Bauwerken, Bauteilen, Versorgungsleitungen sowie Sichern von Bewuchs und Vegetationsschichten   

212 Abbruchmaßnahmen Abbrechen und Beseitigen von vorhandenen Bauwerken, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Verkehrsanlagen   213 Altlastenbeseitigung Beseitigen von Kampfmitteln und anderen gefährlichen Stoffen, Sanieren belasteter und kontaminierter Böden   214 Herrichten der Geländeoberfläche Roden von Bewuchs, Planieren, Bodenbewegungen einschließlich Oberbodensicherung, soweit nicht in KG 500 erfasst   

219 Herrichten, sonstiges     

220 Öffentliche Erschließung Anteilige Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Erschließungsbeiträge/Anliegerbeiträge) und Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge für        –die Beschaffung oder den Erwerb der Erschließungsflächen gegen Entgelt durch den Träger der öffentlichen Erschließung,        –die Herstellung oder Änderung gemeinschaftlich genutzter technischer Anlagen, z. B. zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Wasser, Wärme, Gas, Strom und Telekommunikation,        –die erstmalige Herstellung oder den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, der Grünflächen und sonstiger Freiflächen für öffentliche Nutzung.        Kostenzuschüsse und Anschlusskosten sollen getrennt ausgewiesen werden.   

221 Abwasserentsorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten   

222 Wasserversorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten   

223 Gasversorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten   

224 Fernwärmeversorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten   

225 Stromversorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten 

226 Telekommunikation Einmalige Entgelte für die Bereitstellung und Änderung von Netzanschlüssen   

227 Verkehrserschließung Erschließungsbeiträge für die Verkehrs- und Freianlagen einschließlich deren Entwässerung und Beleuchtung   

228 Abfallentsorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten z. B. für eine leitungsgebundene Abfallentsorgung   

229 Öffentliche Erschließung, sonstiges     

230 Nichtöffentliche Erschließung Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung mit dem Ziel der späteren Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit hergestellt und ergänzt werden. Kosten von Anlagen auf dem eigenen Grundstück gehören zu der Kostengruppe 500.       Soweit erforderlich, kann die Kostengruppe

230 entsprechend der Kostengruppe 220 untergliedert werden.   

240 Ausgleichsabgaben Kosten, die aufgrund rechtlicher Bestimmungen aus Anlass des geplanten Bauvorhabens einmalig und zusätzlich zu den Erschließungbeiträgen entstehen. Hierzu gehört insbesondere das Ablösen von Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. Stellplätze, Baumbestand.   

250 Übergangsmaßnahmen     

251 Provisorien Kosten der Erstellung, Anpassung oder Umlegung von Bauwerken und Außenanlagen als provisorische Maßnahme der endgültigen Bauwerke und Außenanlagen einschließlich dem Wiederentfernen der Provisorien soweit nicht in den Kostengruppen 398, 498 und 598 erfasst.   

252 Auslagerungen Kosten für die Auslagerung von Nutzungen während der Bauzeit 

300 Bauwerk — Baukonstruktionen Kosten von Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des Bauwerks, jedoch ohne die Technischen Anlagen (Kostengruppe 400). Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie übergreifende Maßnahmen in Zusammenhang mit den Baukonstruktionen.       Bei Umbauten und Modernisierungen zählen hierzu auch die Kosten von Teilabbruch-, Instandsetzungs-, Sicherungs- und Demontagearbeiten. Die Kosten sind bei den betreffenden Kostengruppen auszuweisen.

400 Bauwerk — Technische Anlagen Kosten aller im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen technischen Anlagen oder Anlagenteile

500 Außenanlagen  

600 Ausstattung und Kunstwerke Kosten für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigenden Sachen, die zur Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und der Außenanlagen erforderlich sind (siehe Anmerkungen zu den KG 370 und 470)

 700 Baunebenkosten  

bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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Fördermittel  23.900 €   

Verkaufspreis  324.000 €   

Co-Investor/-in    

Zinsgarantie 8% p.a. pro Monat 1.412 €   

Zinsgarantie 8% p.a. Laufzeit 8 Monate 11.296 €   

Beteiligung 30% 33.660 €       

entspricht Rendite auf Kapital in % 15,89

 Laufzeit gesamt: 8 Monate

5. Investition – Kaptalsicherung

5.1 Das Kapital wird erstklassig mit Grundschuldbrief gesichert.

5.2 Sie erhalten einen garantierten Zins in Höhe von 8% p.a.

Insgesamt eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 30%.

Sie haben Fragen? Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Kaiserslautern, den 08.Juni 2023

Citadelle Management

Dipl.-Ing. Armin Weiskircher

 

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